Politische Situation

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3.1 Von der UdSSR zur GUS

 Zum Ende des Jahres 1991 hörte die Sowjetunion auf zu existieren. Am 21. Dezember 1991 erklärten elf ihrer ehemaligen Unionsrepubliken ihre offizielle Auflösung. Die restlichen vier Republiken, die baltischen Länder und Georgien, standen ebenfalls zu dieser historischen bedeutsamen Entscheidung. - Die übrige Welt erkannte bereitwillig 15 neue, unabhängige Staaten an.

Das Imperium brökelt: Die unabhängikeitserklärung der baltischen Staaten leiten 1991 den Zusannenbruch der Sowjetunion ein. Danach sagten sich - von Weißrußland bis Kirgistan - elf weitere Republiken von Moskau bilden sie die GUS , einen sher losen Staatenbund. Innerhalb Russland genießen 88 Territorien Sonderrechte - Steuerrechte / Steuerprivilegien oder politische Teil - Autonomie. Vor allem die 21 russischen " Republiken" - von Karelien bis Buriatien - wollen Moskau mehr Rechte abtriotzen." (Stern 41 /93)

  Die verzweifelten Versuche des Ex-Präsidenten Gorbatschow, der mit allen Mitteln die Union als einen unabhängigen Staat erhalten wollte, scheiterten kläglich als der Augustputsch ‘91 den endgültigen Kollaps des sowjetischen Imperiums besiegelte. Die ehemaligen Teilrepubliken stießen die UdSSR aus, etablierten die „Gemeinschaft Unabhängiger Staaten“ und erklärten die UdSSR zu einem separaten Staat.  Das Ziel der Gemeinschaft ist es, die Umwandlung der ehemaligen Republiken in einen neuen Status zu erleichtern. Der Hauptzweck ist, die Politik der Mitgliedsstaaten  bezüglich aller Themen von gemeinsamem Interesse in Übereinstimmung zu bringen. 

Mit der Mehrheit der Teilrepubliken nahmen die Freiheitsbestrebungen deutlich nationale Färbung an, sie artikulierten sich in zunehmender Zahl auf öffentlichen Kundgebungen und forderten nationale Rechte und religiöse Freiheiten. Anfangs waren die Erwartungen der nationalen Befreiungsbewegungen nur auf die Zusicherung von mehr Unabhängigkeit für die einzelnen Republiken gerichtet. Später jedoch, gestärkt durch Machtzuwachs und Einfluß, forderten die Verbände die völlige Unabhängigkeit ihrer Staaten, ja die Mehrzahl sogar die Trennung von der UdSSR. Die Regierungen und Parlamente der baltischen Republiken vollzogen als erste diesen Schritt. Wenig später folgten Moldawien, Georgien, Armenien, die Ukraine und andere. Die sowjetische Regierung versuchte zwar mit Gewalt den Prozess der Abspaltung durch nationale und religiöse Befreiungsbewegungen aufzuhalten, aber die Folge ist Blutvergießen wie in Kasachstan, Aserbaidschan, Georgien, Tadschikistan, Litauen, Tschetschenien, im Kaukasus etc. 

Das Leninmonoment noch heute auf dem Hauptplatz

Die Erklärung für solch ein Vorgehen findet sich nur in der Trägheit der Parteibehörden. Nachdem die ehe-maligen sowjetischen Führer „Perestroika“ und „Glasnost“ beschworen hatten, nachdem sie die Notwendigkeit einer neuen Denkweise betont und sogar neue politische Kräfte und religiöse Freiheiten hatten entstehen lassen, stagnierte ihre Bereitschaft – sie konnten sich innerlich nicht von dem alten System los-reißen. Sie dachten an ein überarbeitetes, erneu-ertes System, nicht aber dessen Zusammenbruch, sie stellten sich immer noch den unteilbaren Staat vor: zentrale Lenkung. Dieses führte dann unweigerlich zur totalen Opposition zu den Republiken. 

 Die Gründung des Gemeinschaftsbundes von Weißrußland, Russische Förderation und Ukraine wurde im Referendum vom 1. Dezember 1991 festgehalten. Kasachstan, Kirgisien, Usbekistan, Tadschikistan und Turkmenien fühlten sich übergangen, und wollten als Mitglieder der GUS zu gleichen Bedingungen aufgenommen werden. Am 21. Dezember 1991 dann wurden nun weitere 11 der 15 ehemaligen Republiken in die GUS aufgenommen, nur die baltischen Länder und Georgien blieben außerhalb. 

Rußlands Politik war es gleich von Anfang an, die GUS zu festigen. Später erwies es sich jedoch als sehr problematisch, das Eigentum der ehemaligen Sowjetunion aufzuteilen, lag diese doch zu einem großen Teil in militärischen Werten.  Weitere Befürworter der GUS sind Kasachstan, Usbekistan, Kirgisien und mit geringerem Eifer auch Armenien. Etliche Staaten sind jedoch neutral oder gleichgültig gegenüber der Stärkung der Gemeinschaft: so sträubt sich die Ukraine gegen die Errichtung exekutiver Strukturen der GUS; Weißrußland ist nicht zur Teilnahme an der neu zu gründenden militärisch-politischen Union bereit usw. Auch bezeichnen die europäischen Staaten sich ausdrücklich nicht als eurasische Staaten sondern tendieren politisch nach Europa. Deshalb ist eine Tendenz zur Abkehr von der Gemeinschaft zu erkennen, wo Rußland alleine neue Politik betreiben muß. 

  

3.2 Die staatliche Ordnung

Die Republik Burjatien (damals Burjatische ASSR) wurde am 30. Mai 1923 gegründet. Sie liegt im südlichen Ostsibirien, im wesentlichen südlich und östlich des Baikal­sees. Ihre Fläche beträgt 351.400 qkm, unterteilt in 23 Almag (Bezirke). Hauptstadt ist Ulan Ude.

Die burjatische ASSR besaß schon seit 1937 eine eigene Verfassung. Im Jahr 1994 wurde diese jedoch neu definiert, wobei die Republik sich den Namen "Republik Burjatien" gab. 

 

  Kulturhaus ehem.Pornagandpalast der Kommunisten

"Die  Verfassung ist das Grundgesetz nach der der Aufbau und die Machtverteilung der burjatischen Republik festgelegt ist. Die Verfassung garantiert folgende Rechte: Religionsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, das Recht zu friedvollen Versammlungen und das Recht auf gerechte Gerichtsverhandlungen und gleichgestellten Schutz durch Gesetz. 'Gleiches Recht durch Gesetz' – diese Worte  bestätigen, daß Burjatien eine Nation ist, die nach dem Gesetz regiert wird, und daß das Gesetz alle Menschen gleichwertig schützt und verfügt. 

            Die Verfassung unterteilt die Regierung in drei Zweige. Einer von ihnen ist der juristische Zweig wovon der Oberste Gerichtshof der Republik Burjatien sein mächtigster Teil ist. Die Judikative erläßt das Gesetz und es ist auch ihre Verantwortung zu entscheiden, ob ein Gesetz geändert werden soll. Ein anderer Zweig der Regierung ist die Legislative, welche aus  der „Bürger Khural“ besteht und eine gewählte Vertretung der Bürger ist. Ihre Aufgabe ist es Gesetze zu erlassen. Der dritte Zweig ist die Exekutive, dem der Präsident vorsteht, der auch Chef der Republik und Vorsitzender der Regierung der Republik Burjatien ist. 

            Folgende Gerichte gibt es in Burjatien: den obersten Gerichtshof, das Verfassungsgericht, das Schiedsgericht, das Militärgericht und die einzelnen Bezirksgerichte. 

 - Die Aufgabe des obersten Gerichtshofs von Burjatien ist es, Berufungen von den unteren Gerichten anzuhören und weiterzuleiten. Der oberste Gerichtshof fällt auch die letztgültigen Entscheidungen in Angelegenheiten innerhalb der allgemeinen Gerichtsbarkeit. Entscheidungen hieraus können das Leben aller Burjaten beeinflussen und die Gesellschaft maßgeblich verändern. 

- Die Hauptaufgabe des Verfassungsgericht ist es, letztgültige Entscheidungen bezüglich gesetzlicher Übertretungen der Verfassung zu treffen.

- Die Aufgabe der Bezirksgerichte ist es zivile Angelegenheiten zu entscheiden. Sie beschäftigen sich mit geringeren Gesetzesfällen. 

- Das Militärgericht ist für Mitglieder der Armee. 

- Das Schiedsgericht behandelt die Übertretungen im wirtschaftlichen Bereich und reguliert Streitfragen der Wirtschaft.

Alle Gerichte entscheiden im Interesse von Gesetz und Recht. Gerichtsverfahren werden in der Sprache der jeweiligen Bevöl­kerungsmehrheit durchgeführt, also Russisch oder Burjatisch. Jedoch darf sich jeder vor Gericht seiner Muttersprache bedienen und hat das Recht auf Akteneinsicht mit Hilfe eines Übersetzers.

             Der exekutive Zweig ist zuständig für die Um- und Durchsetzung der Gesetze. Diesem Zweig gehört der Präsident und die verschiedensten Verwaltungen (Ministerien) an, die den Präsident unterstützen. Die Obersten der Verwaltung sind die Minister. Jeder von ihnen ist mit einer anderen Regierungsaufgabe betraut: z.B. der Finanzminister, Minister für Landwirtschaft und Lebensmittel, Minister für Bildung, Kulturminister, Minister für innere Angelegenheiten und so weiter. Die Minister beraten den Präsidenten. Die wichtigsten Pflichten des Präsidenten sind das Gesetz durchzusetzen, dem „Bürger Khural“ zu beraten wenn er neue Gesetze fordert, neue Offiziere zu ernennen, Bürger mit Orden und Medaillen zu belohnen und Verträge zu machen. Der Präsident garantiert die Verfassung, das Recht und die Freiheit des Menschen und Bürger. 

Präsident kann jeder einheimisch geborene Bürger werden, der mindestens 35 Jahre alt ist  oder mindestens 10 Jahre in Burjatien wohnhaft ist. Der Präsident wird für 4 Jahre vom Volk gewählt. Die Bürger regieren die Republik durch die von ihnen gewählten Repräsentanten. Der Präsident kann während seiner Amtszeit unter Amtsklage gestellt und abgesetzt werden. Dies trifft bei Landesverrat, Bestechung oder anderen größeren Kriminalitäten und Vergehen zu."